Publikationen Familienrecht
Familienrechtliche Streitigkeiten können sehr belastend sein und oft ist man gehemmt, deswegen einen Anwalt aufzusuchen. Rechtsanwalt Marcel Vetsch und sein Team antworten deshalb im „Ratgeber Recht“ der Luzerner Zeitung sowie im Seetaler Bote als im Familienrecht spezialisierte Anwälte auf Rechtsfragen von Leserinnen und Leser. Hier finden Sie die bisher erschienenen Ratgeberartikel:
Ein Ehepaar ist seit dreizehn Jahren verheiratet. Über einen Ehevertrag verfügen sie nicht. Ihr gesamtes Vermögen haben sie während der Ehe selbst erwirtschaftet. Gemeinsam haben sie nun entschieden, sich zu trennen. Mit der Scheidung möchten sie noch warten. Allerdings wollen sie ihr Vermögen bereits jetzt verbindlich aufteilen. Wie geht das?
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Ich und mein Partner erwarten ein Kind. Deshalb wollen wir heiraten. Nach der Elternzeit wird mein Partner sein Pensum für die Kinderbetreuung reduzieren. Ich werde weiterhin Vollzeit arbeiten. Uns ist die finanzielle Absicherung im Todesfall wichtig. Zudem hat mein Partner von seinen Eltern Aktien geschenkt erhalten. Die Erträge daraus sollen auch nach der Heirat nur meinem Partner zustehen.
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Mein Ehemann und ich kaufen eine Liegenschaft für CHF 1 Mio. Wir unterstehen dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Ich steuere aus Erbvorbezug CHF 150'000 und aus während der Ehe gebildeten Ersparnissen CHF 75'000 und mein Ehemann CHF 75'000 aus seinem Einkommen bei. Die restlichen CHF 700'000 finanzieren wir mittels Hypothek. Welche Eigentumsform sollen wir wählen?
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Ich habe aus erster Ehe drei Kinder (2006, 2009 und 2012). Bei unserer Scheidung im Jahr 2022 wurden für die Kinder Unterhaltsbeiträge festgelegt. Obwohl ein Gerichtsurteil vorliegt, bezahlt der Vater der Kinder keine Unterhaltsbeiträge. Was kann ich dagegen unternehmen?
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Meine Ehefrau und ich haben vor acht Jahren geheiratet. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von sieben Jahren, welche seit Geburt hauptsächlich von meiner Ehefrau betreut wird. Vor zwei Wochen haben wir uns getrennt und ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich möchte weiterhin eine bedeutende Rolle im Leben meiner Tochter einnehmen und sie auch unter der Woche betreuen. Was kann ich tun?
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