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Nachlassplanung in der Patchworkfamilie

Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann zwei minderjährige Töchter. Mein Mann hat zudem aus erster Ehe einen Sohn. Wir sind pensioniert und machen uns Gedanken um unsere Nachlassplanung. Insbesondere mir ist es ein grosses Anliegen, dass wenn ich vor meinem Mann sterben sollte, mein Vermögen letztlich nur an meine eigenen Kinder geht. Muss ich bzw. wir etwas vorkehren?

Ihre gesetzlichen Erben sind Ihr Ehemann und Ihre Töchter. Falls Sie vor Ihrem Mann versterben und Sie keinen Ehevertrag und Erbvertrag abgeschlossen sowie nicht erbrechtlich verfügt haben, erhält Ihr Ehemann die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens und die andere Hälfte bildet zusammen mit Ihrem Eigengut Ihren Nachlass. Eigengut sind insbesondere voreheliches Vermögen sowie Schenkungen und Erbschaften während der Ehe. Von Ihrem Nachlass erhält Ihr Mann nochmals die Hälfte und die andere Hälfte geht an Ihre Töchter, welche somit je einen Viertel Ihres Nachlasses erhalten.

Wenn anschliessend Ihr Ehemann verstirbt, beerben diesen nicht nur Ihre Töchter, sondern auch der Sohn Ihres Mannes. Besonders dann, wenn Ihr Ehemann von Ihnen eine grössere Erbschaft erhält und er kurz nach Ihnen verstirbt, ist es wahrscheinlich, dass ein nicht unerheblicher Teil seines Nachlasses letztlich ursprünglich Ihr Vermögen war.

Um Ihr Anliegen umzusetzen, müssen Sie erbrechtlich verfügen. Ich empfehle Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Ehemann einen Erbvertrag abzuschliessen. In einem solchen Vertrag können Sie und Ihr Mann erbrechtliche Verfügungen treffen, welche gegenseitige Verbindlichkeit haben.

Ein Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Sie müssen sich demnach an einen Notar wenden. Dieser berät Sie und Ihren Mann fachkundig, wie Sie Ihre Anliegen optimal umsetzen können und arbeitet anschliessend den Erbvertrag für Sie aus.

Eine gängige Möglichkeit Ihr Anliegen erbrechtlich umzusetzen, ist die Vor- und Nacherbeneinsetzung. Das bedeutet, Sie können für den Fall, dass Sie vor Ihrem Mann versterben, Ihre Töchter auf deren Pflichtteil setzen. Wenn Ihr Mann bereit ist, auf seinen Pflichtteil zu verzichten, dann können Sie Ihren Mann als Vorerben für den ganzen Nachlass abzüglich der Pflichtteile Ihrer Töchter und Ihre Töchter als Nacherben einsetzen. Somit ist sichergestellt, dass Ihr Vermögen letztlich Ihren eigenen Kindern zukommt. Der Pflichtteil Ihrer Töchter beträgt unter geltendem Recht 3/16 des Nachlasses. Der Pflichtteilsverzicht Ihres Mannes ist notwendig, weil ein Pflichtteil nicht mit einer Vorerbschaft belastet werden darf. Weiter haben Sie bezüglich der Vorerbschaft die Option, Ihren Mann von der Sicherstellungspflicht zu befreien. Demnach erhalten Ihre Töchter von der Vorerbschaft das, was noch davon übrig ist.

Mit dem zusätzlichen Abschluss eines Ehevertrages haben Sie und Ihr Mann zudem die Möglichkeit sicherzustellen, dass das gesamte während der Ehe erwirtschafte Vermögen letztlich einzig Ihre Töchter erhalten. Dabei sind jedoch die Pflichtteilsrechte sämtlicher Kinder zu wahren.

(MLaw Sabrina Meier, Rechtsanwältin und Notarin, Seetaler Bote)